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100 Jahre nach dem Ende der Monarchie in Oldenburg, Stefan Wenzel: Totalverweigerung der Landesregierung bei Beantwortung kleiner Anfrage zu Adels-Vermögen

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Statement vom 09.11.2018

Darum geht’s

Die Grünen im Landtag kritisieren scharf die Totalverweigerung der Landesregierung bei der Antwort auf eine kleine Anfrage zum Vermögen des ehemaligen Großherzogs von Oldenburg.

Das sagen die Grünen

Stefan Wenzel, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher

„Wir leben nicht mehr unter Kaiser Wilhelm. Verfassungsrechtlich ist es nicht zulässig, dass die Landesregierung für sich entscheidet, welche parlamentarische Anfrage sie beantwortet und welche nicht. Da ist zwar vor hundert Jahren noch anders gewesen, aber heute sind die Rechte des Parlaments klar definiert.“

„Egal ob aus Berechnung, Ignoranz oder Furcht vor unliebsamen Erkenntnissen – die Weigerung der Landesregierung ist eine Frechheit und ist in keiner Weise akzeptabel. Fakt ist auch, dass die Akten des Hausministeriums des alten Regimes offenbar unrechtmäßig in die Verfügungsgewalt der Erben gelangt sind. In einem Schreiben an Staatskanzlei und Finanzministerium haben wir eine vollständige Antwort gefordert. Weitere Schritte behalten wir uns vor.“

Zum Hintergrund

Bei der Beratung des Berichts des Finanzausschusses am 12. Februar 1920 über das Gesetz für den Freistaat Oldenburg, betreffend die mit dem Thronverzicht des Großherzogs zusammenhängenden Rechtsverhältnisse, erklärte Ministerpräsident Tantzen im Oldenburger Landtag seinerzeit u. a.: „Der Großherzog verzichtet ja geradezu auf alles.“ Mit dem Gesetz übernahm der neue Freistaat im Wesentlichen das Krongut und die Renten, Pensionen und Unterstützungen für 101 Bedienstete. Der ehemalige Landesherr verzichtete auf den „Genuss des Kronguts und eine Zivilliste“, ihm verblieb demnach quasi als „Notunterkunft“ das Schloss Eutin mit Nebengebäuden.

Fast 100 Jahre nach dem Ereignis bestehen ernste Zweifel, ob der Satz des damaligen Ministerpräsidenten den Realitäten entsprach. Das Gesetz enthielt nämlich keine Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen, Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und Familienfideikommissen und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in Kolonien, Gebäuden, Bergrechten, anderen Rechten, Regalien, Aktien und Unternehmensanteilen, die der Herzog, Familienangehörige oder das Haus Oldenburg für sich privat oder unmittelbar beanspruchten.